Ansprechpartner:
- Herr Hinrichsmeyer
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Details:
Startdatum: 18.11.2014
Beginn: 15:00
Enddatum: 18.11.2014
Ende: 17:30
Widerspruchsrecht im Handwerk:
Handwerkerschulung
Kennen Sie die Alltagssituation: ein Kunde ruft Sie an, weil die Heizung ausgefallen ist, die Fensterscheibe eingeschlagen wurde oder weil er einen Wasserschaden festgestellt hat. Sie sind bemüht den Schaden schnellstens zu beheben und stellen nach Abschluss der Arbeiten Ihre Rechnung an den Kunden.
Ab dem 13. Juni 2014 haben sich die Bestimmungen des Verbraucherrechts geändert und dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Nichts ist mehr so, wie es war! Wie lassen sich die Verbraucherschutzbestimmungen für den Handwerker umsetzen? Worauf müssen Sie achten? Wie steht es um das Widerrufsrecht bei Notfällen? Welchen Informationspflichten müssen Sie als Handwerker nachkommen?
Zu diesem spannenden Thema haben wir erneut Rechtsanwalt Carsten Lexa aus Würzburg eingeladen. Herrn Lexa ist seit 2005 Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschafts- und unternehmensrechtlicher Art, insbesondere im Gesellschaftsrecht sowie im Vertragsrecht. Er ist nicht nur mit der Materie bestens vertraut, er versteht es auf sehr fesselnde und kurzweilige Art über dieses Thema zu referieren.